AGB Dienstleistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Leistungen im Bereich Schleifen, Fräsen, Kugelstrahlen, Schneiden von Beton- und Estrichflächen – SFZ Schleif- und Fräszentrum Leipzig e.K., Ludwig-Hupfeld-Straße 13, 04179 Leipzig

1. Geltungsbereich

Der Auftraggeber (AG) erkennt durch die Auftragserteilung die nachstehenden Bedingungen an. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch SFZ. Der AG erkennt das Kostenangebot des Auftragnehmers (AN) in allen Punkten an.

2. Mündliche Absprachen mit Arbeitnehmern des SFZ sind unverbindlich und bedürfen zum Wirksamwerden der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsführung.

3. Einmessen und Anzeichnen der Stellen, an denen gestrahlt, gefräst, geschliffen, geschnitten wird bzw. andere Arbeiten ausgeführt werden, hat rechtzeitig durch den AG zu erfolgen. Mit der Erteilung des Auftrags bestätigt der AG, dass die von SFZ ausgeführten Arbeiten keine schädlichen Eingriffe in die Baustatik darstellen; ausgenommen hiervon sind Abbrucharbeiten.

4. Absichern der Baustelle

Auf Verlangen des AN hat der AG zur Absicherung der Baustelle Arbeitskräfte auf seine Kosten in erforderlichem Maß bereitzustellen.

5. Haftung für Schäden, die durch die Arbeiten an der Bausubstanz entstanden sind:

Für derartige Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten des AN zurückzuführen sind, haftet der AN im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem nichtfachgerechten Einmessen ergeben, haftet allein der AG.

6. Arbeitsunterbrechung

Höhere Gewalt und eventuelle Schäden an Maschinen und Ausrüstung des AN, die während der Arbeiten auftreten, berechtigen den AN zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrags ohne Regressanspruch des AG.

7. Nachforderung, Rücktritt

Entsprechen die vorgefundenen Verhältnisse bei Beginn der Arbeiten nicht denen, die im Angebot / Vertrag vereinbart wurden, ist der AN berechtigt, Wartezeiten, Vorbereitungszeiten und nutzlose An- und Abfahrtskosten zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten.

8. Wasser, Strom, Gerüste

Vom AG sind Strom und Wasser in maximal 50m Entfernung von der Arbeitsstelle kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dabei sind folgende technische Daten zu gewährleisten:
2 x 380V - 32 A träge Absicherung
2 x 380V - 16 A träge Absicherung

9. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen erfolgt nach unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Aufmaßen oder Unterschrift das AG auf dem Arbeitsbericht. Sollten die Baustellenverhältnisse nicht denen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Preisanfrage gegeben waren oder unrichtige Angaben für die Erstellung eines Angebotes seitens des AG gemacht worden sein, ist der AN auch im Falle der Festpreisvereinbarung berechtigt, den Mehr- oder Minderaufwand zu berechnen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Bei längerfristigen Arbeiten erstellt der AN 14-tägig eine Teilrechnung.

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug.

Innerhalb von 8 Kalendertagen gewähren wir 2% Skonto. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Im Falle der Entziehung des Auftrags trotz mündlich oder schriftlicher Auftragsbestätigung seitens des AG ist der AN berechtigt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen den Ausfall in Rechnung zu stellen.

10. Genehmigungen für die Durchführung der Tätigkeiten hat der AG auf seine Kosten einzuholen.

11. Kugelstrahlarbeiten sowie Fräs- und Schleifarbeiten führen wir ohne Gewähr auf Haftzugwerte aus. Diese sind vom AG im Bedarfsfall zu benennen bzw. zu prüfen. Die gewünschte Oberflächenrauigkeit für einen Verbundauftrag ist in jedem Fall vom AG vor der weiteren Verarbeitung zu prüfen. Unsere Angebote beziehen sich auf einen Arbeitsgang bei mittlerer Arbeitsgeschwindigkeit und auf eine normal ausgehärtete Betonoberfläche ohne Einregnungen oder einem zu hohen Wasseranteil.

12. Ungehinderte Zufahrt zum Objekt wird zugesichert. Die zu bearbeitende Fläche ist ebenerdig erreichbar bzw. wird bauseits ein geeignetes Hebezeug/Aufzug oder, falls erforderlich, ein Gerüst kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Zugänglichkeit der zu bearbeitenden Bauteile muss sichergestellt sein, die Bodenfläche ist besenrein und trocken an den AN zu übergeben. Für ausreichend Baustellenausleuchtung wird bauseits gesorgt.

Die vom AN angebotenen Preise setzen einen kontinuierlichen Bauablauf und absolute Baufreiheit voraus. Eventuelle Schutzmaßnahmen bzw. anliegender Bauteile werden bauseits erstellt.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen oder mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Leipzig. SFZ ist jedoch berechtigt, den AG auch an seinem Geschäfts-/Wohnsitz zu verklagen.